Einhaltung der geldwäscherechtlichen Regelungen
Erfüllung der Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz
Die Bayern Kapital und ihre Fonds müssen, als Finanzunternehmen das Geldwäschegesetz befolgend, alle Vertragspartner einer Beteiligungsvereinbarung identifizieren und den jeweils Wirtschaftlich Berechtigten der Transaktion bestimmen.
Zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Vorgaben sind daher alle Vertragspartner verpflichtet, die erforderlichen Dokumente und Informationen, insbesondere eine beglaubigte, aktuelle Ausweiskopie (natürliche Personen) oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (juristische Personen) zu übermitteln sowie bei Vorhandensein den Wirtschaftlich Berechtigten zu nennen.
Alternativ zur Vorlage einer beglaubigten Ausweiskopie kann auch eine Identifizierung über das folgende Postident-Verfahren vorgenommen werden:
Fill this form if you want to use Postident-Identification in english:
On the following page you will have to choose:
Gerne wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Geldwäsche an unsere Investmentmanager.