Finanzierungsbeispiele
Die tatsächlichen Beteiligungsmodelle sind individuell und vielfältig. Zur Orientierung zeigen wir hier beispielhafte Szenarien.
Beispiel 1: Hochschulausgründung
Ausgangssituation:
Ausgründung aus einer bayerischen Hochschule im Bereich „Optische Technologien“. Der Proof-of-concept konnte bereits an der Hochschule erbracht werden, erste Unternehmen haben Interesse bekundet. Die für das Unternehmensvorhaben notwendigen Patente werden im Rahmen der Gründung in das Unternehmen eingebracht. Die Vorgründungsphase des Unternehmens wurde durch das EXIST-Programm finanziert. Ein technisches Fachgutachten bestätigt den Innovationsgehalt des Projekts.
Der Kapitalbedarf bzw. die Finanzierung stellt sich bei Gründung wie folgt dar:
Kapitalbedarf | Finanzierung | |||
Investitionen | 170 T€ | HTGF | 500 T€ | |
Personal | 700 T€ | Seedfonds Bayern | 500 T€ | |
F&E Aufwand (extern) | 120 T€ | Gründer | 25 T€ | |
Patentkosten | 100 T€ | Business Angel | 250 T€ | |
Messen, Demogerät | 150 T€ | BayTOU-Zuschuss | 245 T€ | |
so. Aufwand | 280 T€ | |||
Summe | 1520 T€ | Summe | 1520 T€ | |
Voraussetzung: Kein Business Angel nutzt den Investzuschuss Wagniskapital und ist auch noch nicht am Unternehmen beteiligt.
Beispiel 2: Ausschließlich Seedfonds-Finanzierung
Die Finanzierung des Seedfonds Bayern erfolgt als Beihilfe nach Artikel 22 AGVO i.V.m. Artikel 2 Ziffer 80 AGVO (Innovatives Unternehmen lt. Gutachten) Hinweis: Falls Sie bereits weitere Finanzierungen nach Artikel 22 AGVO erhalten haben, bitte diese angeben.
AGVO = Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
Ausgangssituation:
Unternehmensausgründung aus einem bestehenden Unternehmen im Technologiefeld „Informationstechnologie“. Viele Vorleistungen sind im bestehenden Unternehmen bereits erfolgt. Aufgrund interner Umstrukturierungen wurde jedoch die Weiterentwicklung der Software vorerst beendigt. Das Projektteam will nun im Zuge einer Unternehmensneugründung die Softwareentwicklung weiterführen. Aufgrund der hohen Vorleistungen, die mitfinanziert vom Business Angel übernommen wurden im Zuge einer vorgeschalteten ersten Finanzierung, besteht insgesamt ein geringerer Kapitalbedarf und es ist ein schneller Break-Even erreichbar.
Der Kapitalbedarf bzw. die Finanzierung stellt sich bei Gründung wie folgt dar:
Kapitalbedarf | Finanzierung | |||
Investitionen | 50 T€ | Seedfonds | 300 T€ | |
Personal | 300 T€ | Gründer | 150 T€ | |
F&E Aufwand (extern) | 150 T€ | Business Angel* | 100 T€ | |
Patentkosten | 10 T€ | Umsätze | 100 T€ | |
Marketing | 45 T€ | |||
so. Aufwand | 95 T€ | |||
Summe | 650 T€ | Summe | 650 T€ |
* Nicht spiegelbar , da bereits Gesllschafter.
Aufgrund des schnellen Markteintritts ist das Unternehmen bereits nach rund zwölf Monaten Break-Even. Eine Weiterfinanzierung des Unternehmens aus eigenen Umsätzen ist möglich, weshalb eine weitere Finanzierungsrunde von den Gründern vorerst nicht angestrebt wird.
Beispiel 3: Hochschulausgründung
Ausgangssituation:
Ausgründung aus einer bayerischen Hochschule im Bereich „Optische Technologien“. Der Proof-of-concept konnte bereits an der Hochschule erbracht werden, erste Unternehmen haben Interesse bekundet. Die für das Unternehmensvorhaben notwendigen Patente werden im Rahmen der Gründung in das Unternehmen eingebracht. Die Vorgründungsphase des Unternehmens wurde durch das EXIST-Programm finanziert. Ein technisches Fachgutachten bestätigt den Innovationsgehalt des Projekts.
Der Kapitalbedarf bzw. die Finanzierung stellt sich bei Gründung wie folgt dar:
Kapitalbedarf | Finanzierung | |||
Investitionen | 170 T€ | HTGF | 500 T€ | |
Personal | 675 T€ | Seedfonds Bayern | 425 T€ | |
F&E Aufwand (extern) | 120 T€ | Gründer | 25 T€ | |
Patentkosten | 100 T€ | Business Angel- OHNE Zuschuss* | 200 T€ | |
Messen, Demogerät | 150 T€ | Business Angel MIT Zuschuss | 100 | |
so. Aufwand | 280 T€ | BayTOU-Zuschuss | 245 T€ | |
Summe | 1495 T€ | Summe | 1495 T€ | |
Voraussetzung: * Zwei Business Angel (BA) investieren je 100 T€ OHNE staatliche Beihilfe, ein Business Angel beantragt für 100 T€ den Investzuschuss Wagniskapital (deshalb dieser NICHT spiegelbar).
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