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Finanzierungsbeispiele

Die tat­säch­li­chen Be­tei­li­gungs­mo­del­le sind in­di­vi­du­ell und viel­fäl­tig. Zur Ori­en­tie­rung zeigen wir hier bei­spiel­hafte Szenarien.

Beispiel 1: Hoch­schul­aus­grün­dung

Aus­gangs­si­tua­ti­on:

Aus­grün­dung aus einer baye­ri­schen Hoch­schu­le im Bereich „Optische Tech­no­lo­gi­en“. Der Pro­of-of-con­cept konnte bereits an der Hoch­schu­le erbracht werden, erste Un­ter­neh­men haben Interesse bekundet. Die für das Un­ter­neh­mens­vor­ha­ben not­wen­di­gen Patente werden im Rahmen der Gründung in das Un­ter­neh­men ein­ge­bracht. Die Vor­grün­dungs­pha­se des Un­ter­neh­mens wurde durch das EXIST-Programm fi­nan­ziert. Ein technisches Fachgutachten bestätigt den Innovationsgehalt des Projekts.

Der Ka­pi­tal­be­darf bzw. die Fi­nan­zie­rung stellt sich bei Gründung wie folgt dar:

 

Ka­pi­tal­be­darf Fi­nan­zie­rung
In­ves­ti­tio­nen 170 T€ HTGF 500 T€
Personal 700 T€ Seedfonds Bayern 500 T€
F&E Aufwand (extern) 120 T€ Gründer 25 T€
Pa­tent­kos­ten 100 T€ Business Angel 250 T€
Messen, Demogerät 150 T€ BayTOU-Zuschuss 245 T€
so. Aufwand 280 T€
Summe 1520 T€ Summe 1520 T€

Voraussetzung: Kein Business Angel nutzt den Investzuschuss Wagniskapital und ist auch noch nicht am Unternehmen beteiligt.

 

Beispiel 2: Aus­schließ­lich Seed­fonds-Fi­nan­zie­rung

Die Finanzierung des Seedfonds Bayern erfolgt als Beihilfe nach Artikel 22 AGVO i.V.m. Artikel 2 Ziffer 80 AGVO (Innovatives Unternehmen lt. Gutachten) Hinweis: Falls Sie bereits weitere Finanzierungen nach Artikel 22 AGVO erhalten haben, bitte diese angeben.

AGVO = Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt

Aus­gangs­si­tua­ti­on:

Un­ter­neh­mens­aus­grün­dung aus einem be­ste­hen­den Un­ter­neh­men im Tech­no­lo­gie­feld „In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie“. Viele Vor­leis­tun­gen sind im be­ste­hen­den Un­ter­neh­men bereits erfolgt. Aufgrund interner Um­struk­tu­rie­run­gen wurde jedoch die Wei­ter­ent­wick­lung der Software vorerst beendigt. Das Pro­jekt­team will nun im Zuge einer Un­ter­neh­mens­neugrün­dung die Soft­ware­ent­wick­lung wei­ter­füh­ren. Aufgrund der hohen Vor­leis­tun­gen, die mitfinanziert vom Business Angel übernommen wurden im Zuge einer vorgeschalteten ersten Finanzierung, besteht insgesamt ein geringerer Ka­pi­tal­be­darf und es ist ein schneller Break-Even erreichbar.

Der Ka­pi­tal­be­darf bzw. die Fi­nan­zie­rung stellt sich bei Gründung wie folgt dar:

 

Ka­pi­tal­be­darf Fi­nan­zie­rung
In­ves­ti­tio­nen   50 T€ Seedfonds   300 T€
Personal 300 T€ Gründer   150 T€
F&E Aufwand (extern) 150 T€ Business Angel*   100 T€
Pa­tent­kos­ten   10 T€ Umsätze   100 T€
Marketing   45 T€
so. Aufwand   95 T€
Summe 650 T€ Summe   650 T€

* Nicht spiegelbar , da bereits Gesllschafter.

Aufgrund des schnellen Markt­ein­tritts ist das Un­ter­neh­men bereits nach rund zwölf Monaten Break-Even. Eine Wei­ter­fi­nan­zie­rung des Un­ter­neh­mens aus eigenen Umsätzen ist möglich, weshalb eine weitere Fi­nan­zie­rungs­run­de von den Gründern vorerst nicht an­ge­strebt wird.

Beispiel 3: Hoch­schul­aus­grün­dung

Aus­gangs­si­tua­ti­on:

Aus­grün­dung aus einer baye­ri­schen Hoch­schu­le im Bereich „Optische Tech­no­lo­gi­en“. Der Pro­of-of-con­cept konnte bereits an der Hoch­schu­le erbracht werden, erste Un­ter­neh­men haben Interesse bekundet. Die für das Un­ter­neh­mens­vor­ha­ben not­wen­di­gen Patente werden im Rahmen der Gründung in das Un­ter­neh­men ein­ge­bracht. Die Vor­grün­dungs­pha­se des Un­ter­neh­mens wurde durch das EXIST-Programm fi­nan­ziert. Ein technisches Fachgutachten bestätigt den Innovationsgehalt des Projekts.

Der Ka­pi­tal­be­darf bzw. die Fi­nan­zie­rung stellt sich bei Gründung wie folgt dar:

 

Ka­pi­tal­be­darf Fi­nan­zie­rung
In­ves­ti­tio­nen 170 T€ HTGF 500 T€
Personal 675 T€ Seedfonds Bayern 425 T€
F&E Aufwand (extern) 120 T€ Gründer 25 T€
Pa­tent­kos­ten 100 T€ Business Angel- OHNE Zuschuss* 200 T€
Messen, Demogerät 150 T€ Business Angel MIT Zuschuss 100
so. Aufwand 280 T€ BayTOU-Zuschuss 245 T€
Summe 1495 T€ Summe 1495 T€

Voraussetzung: * Zwei Business Angel (BA) investieren je 100 T€ OHNE staatliche Beihilfe, ein Business Angel beantragt für 100 T€ den Investzuschuss Wagniskapital (deshalb dieser NICHT spiegelbar).

 

 

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