Bayern Kapital Innovationsfonds
Der von Bayern Kapital gemanagte Bayern Kapital Innovationsfonds (nachfolgend BKI) stellt in Kooperation mit einem unabhängigen privaten Investor (nachfolgend Privatinvestor) jungen bayerischen Technologieunternehmen aus dem Großraum München Beteiligungskapital zur Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben (Betriebsmittel und Investitionen) in verschiedenen Unternehmensphasen zur Verfügung. Die Auswahl des Privatinvestor obliegt dem Beteiligungsnehmer.
Für alle bayerischen Regionen außerhalb des Großraums Münchens fungiert der BKI EFRE als Finanzierungspartner der privaten Eigenkapitalgeber.
Wer wird finanziert?
Der BKI finanziert vorrangig junge innovative Technologieunternehmen, die mit dem Beteiligungskapital des BKI die (Weiter-) Entwicklung von neuen Produkten und/oder Produktionsverfahren und deren Markteinführung bzw. -durchdringung realisieren wollen.
Inhaltliche Mindestanforderungen an das Unternehmen und das Unternehmenskonzept sind dabei:
- Motiviertes und erfahrenes Managementteam mit komplementären Kompetenzen im Unternehmen vorhanden bzw. im Zuge der Finanzierungsrunde Managementkomplettierung vorgesehen
- Technologie mit nachhaltigen Alleinstellungsmerkmalen, die –soweit sinnvoll möglich- durch Schutzrechte abgesichert ist und signifikante Wettbewerbsvorteile aufweist
- Produkte bzw. technische Dienstleistungen stellen eine tatsächliche Problemlösung von wesentlicher Bedeutung für (potenzielle) Kunden dar
- Wachstumsmarkt mit signifikantem Marktvolumen
- Realistische Geschäftsidee: Im Idealfall gibt es vor Einwerbung von Venture Capital bereits einen Prototypen und Pilotkunden für das Geschäftskonzept (zur Finanzierung der Gründung von High-Tech-Unternehmen steht mit dem Seedfonds Bayern ein geeignetes Finanzierungsinstrument zur Verfügung)
- Tragfähiges, skalierbares Businessmodell
- Geschäftskonzept mit nachhaltigem Umsatzpotenzial: Ein stabil steigendes Wachstum über einen längeren Zeitraum ist uns wichtiger als unrealistisch hohe Wachstumsraten in kürzester Zeit
- Exitszenario vorhanden
Formale Kriterien:
- Ein vom Unternehmen gewählter Privatinvestor beteiligt sich mit Eigenkapital parallel zum BKI und kooperiert mit dem BKI
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Bayern; das mit der Beteiligung des BKI zu finanzierende Innovationsvorhaben wird in den wesentlichen Teilen vom Unternehmen selbst durchgeführt
- Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
- Einbindung der wesentlichen Know-how-Träger in die Unternehmensgeschäftsführung, die Know-How-Träger sollen zudem noch wesentliche Anteile am Unternehmen halten
- Schutzrechte (Patente, Markenrechte etc.) müssen auf das Unternehmen übertragen werden
- Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ist incl. des Beteiligungskapitals des BKI für einen Zeitraum von 18 – 24 Monaten nachvollziehbar gesichert
- Erfüllung der EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Was wird finanziert?
Finanziert werden Aufwendungen und Investitionen, die dem „Innovationsvorhaben“, das im Unternehmenskonzept beschrieben und vom Unternehmen mit dem Beteiligungskapital des BKI durchgeführt werden soll, zugeordnet werden können. Dies sind insbesondere Personalaufwendungen, Aufwendungen für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten, Materialaufwendungen/Fremdleistungen, sowie Kosten für Marketing und Vertriebsaufbau.
Innovationsvorhaben können zusammengefasst folgende Inhalte haben:
Konzeptionsphase Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der F&E-Tätigkeit.
Für die Finanzierung der Konzeptionsphase kann auch die Finanzierungsmöglichkeit über den Seedfonds Bayern genutzt werden.
Forschungs- & Entwicklungsphase Entwicklung eines neuen Produktes/Produktionsverfahrens (inkl. technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen.
Aufbauphase Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion, Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Expansionsphase Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile.
Der Weg zur Finanzierung
- Sie können uns Ihren Businessplan oder Ihre aussagekräftige Präsentation entweder direkt oder über den Privatinvestor senden. Gerne beraten wir Sie über unsere grundsätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten auch im Vorfeld, also bereits vor Auswahl eines Privatinvestoren.
- Uns interessieren dabei insbesondere Angaben zu folgenden Investitionskriterien:
- Unternehmerpersönlichkeit(-en)
- Innovationsgrad und strategischer Wettbewerbsvorteil
- Alleinstellungsmerkmal(-e)
- Kundennutzen
- Markt- und Wachstumspotenzial
- Plausibilität der Unternehmens- und Finanzplanung
- Sie erhalten von uns ein erstes Feedback und ggf. eine Einladung zum persönlichen Gespräch nach rund zehn Arbeitstagen
- Sie suchen den persönlichen Kontakt mit einem Privatinvestor; dort Vorstellung des Projekts, Erreichen des grundsätzliches Beteiligungsinteresse
- Einreichung der Antragsunterlagen (inkl. des Geschäftsplanes, vorhandener Unternehmensverträge etc.), zusammen mit einer Stellungnahme des Privatinvestoren und seinen Due Diligence-Unterlagen
- Due Diligence mit strukturierter Prüfung des Geschäftsplanes, des Unternehmens und des Innovationsvorhabens
- Interne Entscheidungsfindung über die Beteiligung
- Nach Bewilligung können wir den Beteiligungsvertrag unterzeichnen. Die Venture Capital-üblichen Vertragsinhalte werden zwischen Ihnen, dem Unternehmen, dem Privatinvestor, dem BKI und ggfs weiteren Investoren festgelegt.
Im Anschluss kann mit der Umsetzung des Innovationsvorhabens gestartet werden. Wir begleiten das Beteiligungsunternehmen zusammen mit dem Privatinvestor durch kontinuierliches Monitoring und laufende Betreuung bis zum Exit.
Finanzierungskonditionen
Höhe der Beteiligung: Insgesamt bis zu 2,5 Mio. Euro, i.d.R. verteilt auf mehrere Finanzierungsrunden. Beteiligungen eines anderen von Bayern Kapital gemanagten Co-Finanzierungsfonds werden auf den Beteiligungshöchstbetrag von 2,5 Mio. Euro angerechnet. Eine Beteiligung wird i.d.R. in mehreren Tranchen, nach Erfüllung von vereinbarten Meilensteinen, ausgezahlt.
Art der Beteiligung: Offene und/oder typisch stille Beteiligung. Im Falle einer offenen Beteiligung beteiligt sich der BKI auf Basis der gleichen Unternehmensbewertung wie Ihr Privatinvestor. Möglich ist auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen.
Das Beteiligungsmodell wird, basierend auf Ihrem Geschäftsmodell und der Unternehmensbewertung Ihres Privatinvestoren, mit Ihnen und Ihrem Privatinvestor, sowie ggf. den weiteren Investoren, abgestimmt.
Beteiligungsdauer: Grundsätzlich richtet sich die Laufzeit der Beteiligung des BKI nach der Laufzeit der Beteiligung Ihres Privatinvestoren. Bei einer typisch stillen Beteiligung ist derzeit eine Laufzeit bis max. 31.12.2029 möglich.
Beteiligungsentgelt für die stille Beteiligung: Im Falle einer typisch stillen Beteiligung wird neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einer ersten Beteiligungstranche einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.