Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE
Der von Bayern Kapital gemanagte Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE (nachfolgend BKE) stellt in Kooperation mit einem unabhängigen privaten Investor (nachfolgend Privatinvestor) jungen bayerischen Technologieunternehmen Beteiligungskapital zur Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben (Investitionen und Betriebsmittel) in verschiedenen Unternehmensphasen zur Verfügung. Die Auswahl des Privatinvestors obliegt dem Beteiligungsnehmer. Der BKE wird von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Innovativen Technologieunternehmen mit Standort außerhalb des Großraums München wird dadurch die (Weiter-) Entwicklung von neuen Produkten und/oder Produktionsverfahren und deren Markteinführung, bzw. -durchdringung, ermöglicht. Dies folgt dem Ziel “Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen, sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels. Ferner wird das Ziel der räumlichen Unterstützung zwecks Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch im europäischen Raum gefördert.
Weitere Informationen zum Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in Bayern erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (http://www.stmwi.bayern.de/EFRE).
Wer wird finanziert?
Der BKE finanziert vorrangig junge innovative Technologieunternehmen, die ihren Standort außerhalb des Großraums München haben und mit dem Beteiligungskapital des BKE die (Weiter-) Entwicklung von neuen Produkten und/oder Produktionsverfahren und deren Markteinführung bzw. -durchdringung realisieren wollen.
Inhaltliche Mindestanforderungen an das Unternehmen und das Unternehmenskonzept sind dabei:
- Motiviertes und erfahrenes Managementteam mit komplementären Kompetenzen im Unternehmen vorhanden bzw. im Zuge der Finanzierungsrunde Managementkomplettierung vorgesehen
- Technologie mit nachhaltigen Alleinstellungsmerkmalen, die durch Schutzrechte abgesichert ist und signifikante Wettbewerbsvorteile aufweist
- Produkte bzw. technische Dienstleistungen stellen eine tatsächliche Problemlösung von wesentlicher Bedeutung für (potenzielle) Kunden dar
- Wachstumsmarkt mit signifikantem Marktvolumen
- Realistische Geschäftsidee: Im Idealfall gibt es vor Einwerbung von Venture Capital bereits einen Prototypen und Pilotkunden für das Geschäftskonzept (zur Finanzierung der Gründung von High-Tech-Unternehmen steht mit dem Seedfonds Bayern ein geeignetes Finanzierungsinstrument zur Verfügung)
- Tragfähiges, skalierbares Businessmodell
- Geschäftskonzept mit nachhaltigem Umsatzpotenzial: Ein stabil steigendes Wachstum über einen längeren Zeitraum ist uns wichtiger als unrealistisch hohe Wachstumsraten in kürzester Zeit
- Exitszenario vorhanden
Formale Kriterien:
- Ein vom Unternehmen gewählter Privatinvestor beteiligt sich mit Eigenkapital parallel zum BKE und kooperiert mit dem BKE.
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Bayern außerhalb des Großraums München; das mit der Beteiligung des BKE zu finanzierende Innovationsvorhaben wird in den wesentlichen Teilen vom Unternehmen selbst durchgeführt
- Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
- Einbindung der wesentlichen Know-how-Träger in die Unternehmensgeschäftsführung, die Know-How-Träger sollen zudem noch wesentliche Anteile am Unternehmen halten
- Schutzrechte (Patente, Markenrechte etc.) müssen auf das Unternehmen übertragen werden
- Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ist incl. des Beteiligungskapitals des BKE für einen Zeitraum von 18 – 24 Monaten nachvollziehbar gesichert
- Erfüllung der EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Was wird finanziert?
Finanziert werden Aufwendungen und Investitionen, die dem „Innovationsvorhaben“, das im Unternehmenskonzept beschrieben und vom Unternehmen mit dem Beteiligungskapital des BKE durchgeführt werden soll, zugeordnet werden können. Dies sind insbesondere Personalaufwendungen, Aufwendungen für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten, Materialaufwendungen/Fremdleistungen sowie Kosten für Marketing und Vertriebsaufbau.
Innovationsvorhaben können zusammengefasst folgende Inhalte haben:
Konzeptionsphase Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der F&E-Tätigkeit Für die Finanzierung der Konzeptionsphase kann auch die Finanzierungsmöglichkeit über den Seedfonds Bayern genutzt werden.
Forschungs- & Entwicklungsphase Entwicklung eines neuen Produktes / Produktionsverfahrens (inkl. technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen.
Aufbauphase Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion, Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Expansionsphase Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile.
Der Weg zur Finanzierung
- Sie können uns Ihren Businessplan oder Ihre aussagekräftige Präsentation entweder direkt oder über den Privatinvestor senden. Gerne beraten wir Sie über unsere grundsätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten auch im Vorfeld, also bereits vor Auswahl eines Privatinvestoren.
- Uns interessieren dabei insbesondere Angaben zu folgenden Investitionskriterien:
- Unternehmerpersönlichkeit(-en)
- Innovationsgrad und strategischer Wettbewerbsvorteil
- Alleinstellungsmerkmal(-e)
- Kundennutzen
- Markt- und Wachstumspotenzial
- Plausibilität der Unternehmens- und Finanzplanung
- Sie erhalten von uns ein erstes Feedback und ggf. eine Einladung zum persönlichen Gespräch nach rund zehn Arbeitstagen
- Sie suchen den persönlichen Kontakt mit einem Privatinvestor; dort Vorstellung des Projekts, Erreichen des grundsätzliches Beteiligungsinteresse
- Einreichung der Antragsunterlagen (inkl. des Geschäftsplanes, vorhandener Unternehmensverträge etc.), zusammen mit einer Stellungnahme des Privatinvestoren und seinen Due Diligence-Unterlagen
- Due Diligence mit strukturierter Prüfung des Geschäftsplanes, des Unternehmens und des Innovationsvorhabens
- Interne Entscheidungsfindung über die Beteiligung
- Nach Bewilligung können wir den Beteiligungsvertrag unterzeichnen. Die Venture Capital-üblichen Vertragsinhalte werden zwischen Ihnen, dem Unternehmen, dem Privatinvestor, dem BKE und ggf. weiteren Investoren festgelegt.
Im Anschluss kann mit der Umsetzung des Innovationsvorhabens gestartet werden. Wir begleiten das Beteiligungsunternehmen zusammen mit dem Privatinvestor durch kontinuierliches Monitoring und laufende Betreuung bis zum Exit.
Finanzierungskonditionen
Beide Partner, Privatinvestor und BKE, stellen zu denselben Bedingungen (pari passu) Beteiligungskapital zur Deckung des Gesamtkapitalbedarfs eines Unternehmens zur Verfügung.
Nötige Quote des privaten Finanzierungsanteils: Bei Business Angels 30% des Gesamtbeteiligungsbetrages, bei Venture Capital-Gesellschaften o. ä. i.d.R. 50%.
Höhe der Beteiligung des BKE: Insgesamt bis zu 2 Mio. Euro, i.d.R. verteilt auf mehrere Finanzierungsrunden. Beteiligungen eines anderen von Bayern Kapital gemanagten Co-Finanzierungsfonds, werden auf den Beteiligungshöchstbetrag von 2 Mio. Euro angerechnet. Eine Beteiligung wird i.d.R. in mehreren Tranchen, nach Erfüllung von vereinbarten Meilensteinen, ausgezahlt.
Art der Beteiligung: Offene und/oder typisch stille Beteiligung. Im Falle einer offenen Beteiligung beteiligt sich der BKE auf Basis der gleichen Unternehmensbewertung wie Ihr Privatinvestor. Möglich ist auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen.
Das Beteiligungsmodell wird, basierend auf Ihrem Geschäftsmodell und der Unternehmensbewertung Ihres Privatinvestoren, mit Ihnen und Ihrem Privatinvestor sowie ggf. den weiteren Investoren abgestimmt.
Beteiligungsdauer: Grundsätzlich richtet sich die Laufzeit der Beteiligung des BKE nach der Laufzeit der Beteiligung Ihres Privatinvestoren. Bei einer typisch stillen Beteiligung ist derzeit eine Laufzeit bis max. 31.12.2029 möglich.
Beteiligungsentgelt für die stille Beteiligung: Im Falle einer typisch stillen Beteiligung wird eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.