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Unabhängiger Privatinvestor

Der Wachstumsfonds Bayern beteiligt sich ausschließlich in Kooperation mit einem bzw. mehreren, vom Beteiligungsnehmer ausgewählten unabhängigen privaten Investor/en (gem. Definition der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen, 2014/C 19/04 der EU-Kommission), zu Marktkonditionen („pari passu“ gem. Definition in der v.g. Leitlinie) an einem Beteiligungsnehmer.

Der/die unabhängigen private/n Investor/en (nachfolgend „Privatinvestor“ bzw. „private Investoren“), muss/müssen sich dabei mindestens in gleicher Höhe wie der Wachstumsfonds Bayern beteiligen.

Der Privatinvestor soll den Beteiligungsnehmer technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und den Wachstumsfonds Bayern regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Beteiligungsnehmers und das Innovationsvorhaben unterrichten. Einzelheiten kann ein Vertrag zwischen dem Privatinvestor und dem Wachstumsfonds Bayern regeln.

Die Funktion des Privatinvestoren kann von Beteiligungs-/Venture Capital-Gesellschaften aber auch von Business Angels/Family Offices bzw. im Einzelfall, solange die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die finanzielle Eigenständigkeit des Beteiligungsnehmers gewahrt bleiben, auch von anderen Unternehmen (z.B. strategische Partner) übernommen werden.

Ein Konsortium für die Serie A-Finanzierungsrunde, das einen laut Businessplan großen Kapitalbedarf selbst darstellen will, kann den Wachstumsfonds Bayern berücksichtigen, wenn in der A-Runde neu eintretende private Investoren mit einem anderen von Bayern Kapital gemanagten Fonds co-investieren (diese privaten A-Runden-Investoren können in der vom Wachstumsfonds Bayern begleiteten Folgerunde cofinanziert werden)