Unabhängiger Privatinvestor
Der Bayern Kapital Innovationsfonds (nachfolgend BKI) beteiligt sich ausschließlich in Kooperation mit einem, bzw. mehreren vom Beteiligungsnehmer ausgewählten, unabhängigen, privaten Investor/en (gem. Definition der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen, 2014/C 19/04), zu Marktkonditionen („pari passu“ gem. Definition in der v.g. Leitlinie) an einem Beteiligungsnehmer.
Der/die unabhängigen private/n Investor/en (nachfolgend Privatinvestor), muss/müssen sich dabei grundsätzlich mindestens in gleicher Höhe wie der BKI am Beteiligungsnehmer beteiligen. Für Finanzierungen mit Business Angels und – je nach Lage des Einzelfalles – Vorhaben des Life Science Sektors sind geringere Finanzierungsanteile des/der Privatinvestor, mindestens aber 30%, erforderlich. Business Angel, die den Investzuschuss Wagniskapital in Anspruch nehmen, können nicht gespiegelt werden.
Der/die Privatinvestor sollen den Beteiligungsnehmer technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und den BKI regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Beteiligungsnehmers und das Innovationsvorhaben unterrichten. Einzelheiten kann ein Vertrag zwischen dem/den privaten Investor/en und dem BKI regeln.
Die Funktion des Privatinvestoren kann von Beteiligungs-/Venture Capital-Gesellschaften, aber auch von Business Angels, bzw. im Einzelfall, solange die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die finanzielle Eigenständigkeit des Beteiligungsunternehmens gewahrt bleiben, auch von anderen Unternehmen (z.B. strategische Partner), übernommen werden.
Hat ein anderer von der Bayern Kapital GmbH verwalteter Fonds bereits zusammen mit dem Privatinvestor investiert, kann sich der BKI in Kooperation mit diesem Privatinvestor am Beteiligungsnehmer beteiligen.
Ein frühzeitiger Einbezug der Bayern Kapital-Fonds in die Unternehmensfinanzierung ist angesichts der noch immer begrenzten Zahl von Privatinvestoren vorteilhaft.