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Finanzierungsbeispiele

Die tat­säch­li­chen Be­tei­li­gungs­mo­del­le sind in­di­vi­du­ell und viel­fäl­tig. Zur Ori­en­tie­rung zeigen wir hier bei­spiel­haft zwei Szenarien.

Beispiel 1: Wei­ter­fi­nan­zie­rung Hoch­schul­aus­grün­dung

Aus­gangs­si­tua­ti­on:

Aus­grün­dung aus einer baye­ri­schen Hoch­schu­le im Bereich „Medizin-technik“. Der Pro­of-of-con­cept konnte bereits an der Hoch­schu­le erbracht werden. Die für das Un­ter­neh­mens­vor­ha­ben not­wen­di­gen Patente wurden im Rahmen der Gründung in das Un­ter­neh­men ein­ge­bracht. Mit den Mitteln der Seedphase (HTGF, Seedfonds Bayern, Business Angel und Ei­gen­mit­tel) konnten das Tech­no­lo­gie­port­fo­lio erweitert und erste Umsätze generiert werden. In­ter­es­sier­te VC-In­ves­to­ren er­war­te­ten jedoch einen ein­deu­ti­gen proof of market sowie den Nachweis der tech­ni­schen Ska­lier­bar­keit. Diese Schritte werden im Kon­sor­ti­um aus den Alt­in­ves­to­ren sowie zusätzlich dem Seedfonds Bayern Extended gemeinsam mit weiteren Ei­gen­mit­teln der Gründer an Mei­len­stei­ne gebunden fi­nan­ziert.

Der Ka­pi­tal­be­darf bzw. die Fi­nan­zie­rung stellt sich für die Seed-An­schluss­fi­nan­zie­rung wie folgt dar:

Ka­pi­tal­be­darf Fi­nan­zie­rung
In­ves­ti­tio­nen 120 T€ Seedfonds Bayern Extended 350 T€
Personal 420 T€ HTGF 400 T€
F&E Aufwand (extern) 325 T€ Seedfonds Bayern 100 T€
Pa­tent­kos­ten 55 T€ Business Angel 200 T€
Messe, Vertrieb, Marketing 160 T€ Gründer 80 T€
so. Aufwand 350 T€ Zuschüsse 100 T€
Umsätze 200 T€
Summe 1.430 T€ Summe 1.430 T€

Voraussetzung: Kein Business Angel nutzt den Investzuschuss Wagniskapital.

Nach rund 12 Monaten ist aufgrund des hohen Ka­pi­tal­be­darfs für den Abschluss einer Studie eine Serie-A Fi­nan­zie­rungs­run­de mit einem Volumen von 3 Mio. € geplant.

 

Beispiel 2: Soft­ware-Un­ter­neh­men, das rasch den Break-Even erreicht

Die Finanzierung des Seedfonds Bayern Extended erfolgt als Beihilfe nach Artikel 22 AGVO i.V.m. Artikel 2 Ziffer 80 AGVO (Innovatives Unternehmen lt. Gutachten). Hinweis: Falls Sie bereits weitere Finanzierungen nach Artikel 22 AGVO erhalten haben, bitte diese angeben.

AGVO = Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt.

Aus­gangs­si­tua­ti­on:

Un­ter­neh­mens­grün­dung erfolgte aus einem be­ste­hen­den Un­ter­neh­men im Tech­no­lo­gie­feld „In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie“. Trotz positiver tech­ni­scher Due Dil­li­gence und in­ten­si­ver Ver­trags­ver­hand­lun­gen schei­ter­te ein An­schluss-In­vest­ment von VC-Seite letztlich an der noch nicht fi­na­li­sier­ten ver­trag­li­chen Ein­bin­dung re­le­van­ter externer Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner. Mit den Mitteln zweier Privat­in­ves­to­ren und der Gründer sowie der parallelen Be­tei­li­gung des Seed­fonds Bayern Extended ist die Er­rei­chung des Break-Even möglich.

Der Ka­pi­tal­be­darf bzw. die Fi­nan­zie­rung stellt sich wie folgt dar:

Ka­pi­tal­be­darf Fi­nan­zie­rung
In­ves­ti­tio­nen 50 T€ Seedfonds Bayern Extended 500 T€
Personal 720 T€ Sideinvestoren (Business Angel)* 100 T€
F&E Aufwand (extern) 100 T€ Gründer 50 T€
Pa­tent­kos­ten 80 T€ Umsätze 750 T€
Marketing 150 T€
so. Aufwand 300 T€
Summe 1.400 T€ Summe 1.400 T€

* Ein Antrag auf Investzuschuss Wagniskapital wäre unschädlich für die Beteiligung des Seedfonds Bayern Extended.

Nach Er­rei­chung des Break-Even ist für die an­schlie­ßen­de in­ter­na­tio­na­le Markt­er­schlie­ßung die Ein­wer­bung von VC-Mit­teln vor­ge­se­hen.

 

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