Finanzierungsbeispiele
Die tatsächlichen Beteiligungsmodelle sind individuell und vielfältig. Zur Orientierung zeigen wir hier beispielhaft zwei Szenarien.
Beispiel 1: Weiterfinanzierung Hochschulausgründung
Ausgangssituation:
Ausgründung aus einer bayerischen Hochschule im Bereich „Medizin-technik“. Der Proof-of-concept konnte bereits an der Hochschule erbracht werden. Die für das Unternehmensvorhaben notwendigen Patente wurden im Rahmen der Gründung in das Unternehmen eingebracht. Mit den Mitteln der Seedphase (HTGF, Seedfonds Bayern, Business Angel und Eigenmittel) konnten das Technologieportfolio erweitert und erste Umsätze generiert werden. Interessierte VC-Investoren erwarteten jedoch einen eindeutigen proof of market sowie den Nachweis der technischen Skalierbarkeit. Diese Schritte werden im Konsortium aus den Altinvestoren sowie zusätzlich dem Seedfonds Bayern Extended gemeinsam mit weiteren Eigenmitteln der Gründer an Meilensteine gebunden finanziert.
Der Kapitalbedarf bzw. die Finanzierung stellt sich für die Seed-Anschlussfinanzierung wie folgt dar:
Kapitalbedarf | Finanzierung | |||
Investitionen | 120 T€ | Seedfonds Bayern Extended | 350 T€ | |
Personal | 420 T€ | HTGF | 400 T€ | |
F&E Aufwand (extern) | 325 T€ | Seedfonds Bayern | 100 T€ | |
Patentkosten | 55 T€ | Business Angel | 200 T€ | |
Messe, Vertrieb, Marketing | 160 T€ | Gründer | 80 T€ | |
so. Aufwand | 350 T€ | Zuschüsse | 100 T€ | |
Umsätze | 200 T€ | |||
Summe | 1.430 T€ | Summe | 1.430 T€ |
Voraussetzung: Kein Business Angel nutzt den Investzuschuss Wagniskapital.
Nach rund 12 Monaten ist aufgrund des hohen Kapitalbedarfs für den Abschluss einer Studie eine Serie-A Finanzierungsrunde mit einem Volumen von 3 Mio. € geplant.
Beispiel 2: Software-Unternehmen, das rasch den Break-Even erreicht
Die Finanzierung des Seedfonds Bayern Extended erfolgt als Beihilfe nach Artikel 22 AGVO i.V.m. Artikel 2 Ziffer 80 AGVO (Innovatives Unternehmen lt. Gutachten). Hinweis: Falls Sie bereits weitere Finanzierungen nach Artikel 22 AGVO erhalten haben, bitte diese angeben.
AGVO = Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt.
Ausgangssituation:
Unternehmensgründung erfolgte aus einem bestehenden Unternehmen im Technologiefeld „Informationstechnologie“. Trotz positiver technischer Due Dilligence und intensiver Vertragsverhandlungen scheiterte ein Anschluss-Investment von VC-Seite letztlich an der noch nicht finalisierten vertraglichen Einbindung relevanter externer Kooperationspartner. Mit den Mitteln zweier Privatinvestoren und der Gründer sowie der parallelen Beteiligung des Seedfonds Bayern Extended ist die Erreichung des Break-Even möglich.
Der Kapitalbedarf bzw. die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Kapitalbedarf | Finanzierung | |||
Investitionen | 50 T€ | Seedfonds Bayern Extended | 500 T€ | |
Personal | 720 T€ | Sideinvestoren (Business Angel)* | 100 T€ | |
F&E Aufwand (extern) | 100 T€ | Gründer | 50 T€ | |
Patentkosten | 80 T€ | Umsätze | 750 T€ | |
Marketing | 150 T€ | |||
so. Aufwand | 300 T€ | |||
Summe | 1.400 T€ | Summe | 1.400 T€ |
* Ein Antrag auf Investzuschuss Wagniskapital wäre unschädlich für die Beteiligung des Seedfonds Bayern Extended.
Nach Erreichung des Break-Even ist für die anschließende internationale Markterschließung die Einwerbung von VC-Mitteln vorgesehen.
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