Seedfonds Bayern extended
Der von Bayern Kapital gemanagte Seedfonds Bayern stellt jungen bayerischen Technologieunternehmen, die den „proof of technics“ erreicht haben, Beteiligungskapital zur Bewältigung der Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase zur Verfügung. Für empfehlenswert halten wir die Kooperation mit einem unternehmerisch erfahrenen Experten.
Wer wird finanziert?
Finanziert werden können High-Tech-Unternehmen, die sich noch in der Seed-Phase befinden. Zur Zielgruppe gehören auch junge Technologieunternehmen, die mit der Beteiligung des Seedfonds Bayern laut Plan insgesamt ausreichend finanziert sind.
Inhaltliche Mindestanforderungen an das Unternehmenskonzept sind dabei:
- Motiviertes, leistungsfähiges Gründerteam
- „Proof of technics“ gezeigt
- Technologie mit nachhaltigen Alleinstellungsmerkmalen bzw. Wettbewerbsvorteilen
- Produkt, das eine tatsächliche Problemlösung von wesentlicher Bedeutung für den Kunden darstellt
- Wachstumsmarkt mit signifikantem Marktvolumen
- Tragfähiges, skalierbares Geschäftsmodell
- Nach Abschluss des Projekts werden die Voraussetzungen für eine Einwerbung von weiterem Beteiligungskapital erfüllt oder das Unternehmen ist mit der Beteiligung des Seedfonds Bayern laut Plan insgesamt ausreichend finanziert
- Exitszenario vorhanden
Formale Kriterien:
- Unternehmenssitz oder wesentliche Betriebsstätte in Bayern
- Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft
- Einbindung der Know-how-Träger in die Geschäftsführung
- Mehr als 50% der Gesellschaftsanteile befinden sich vor Abschluss der Finanzierung im Eigentum der Know-how-Träger
- Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr zurück; die Firma ist aber höchstens 24 Monate tätig
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
- Erfüllung der EU-Kriterien für Kleinst- und Klein- Unternehmen:
- Unternehmen beschäftigt nicht mehr als 50 Arbeitnehmer
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro
- Andere Unternehmen besitzen weniger als 25 % des Gesellschaftskapitals bzw. die vorgenannten Kriterien werden auch unter Einrechnung dieser weiteren Unternehmen eingehalten
- Erfüllung der EU-Kriterien für Beihilfen für Unternehmensneugründungen gem. Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014. Einschließlich der in Artikel 2 Ziffer 80 AGVO genannten Voraussetzungen oder analog Seedfonds Bayern.
Was wird finanziert?
Finanziert werden die Aufwendungen, die mit dem Übergang von der Seed-Phase zur Start-Up-Phase eines Unternehmens verbunden sind. Wichtig ist uns dabei, dass laut Plan nach Abschluss des Projekts die Voraussetzungen für eine Einwerbung von weiterem Beteiligungskapital, insbesondere Venture Capital-Gesellschaften und Business Angels, erfüllt werden oder das Unternehmen mit der Beteiligung des Seedfonds Bayern insgesamt ausreichend finanziert ist.
Darunter fallen insbesondere folgende Kosten und Investitionen:
- Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen
- Aufwendungen für die Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Patentanmeldungen
- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen
- Aufwendungen des unternehmerischen Experten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag
Der Weg zur Finanzierung
- Sie können uns Ihren Businessplan oder Ihre aussagekräftige Präsentation entweder direkt oder über Ihren beratenden Experten bzw. die kooperierenden privaten Investoren senden. Gerne beraten wir bezüglich unserer grundsätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten auch im Vorfeld.
- Erstes Feedback nach rund zehn Arbeitstagen; ggfs. persönliches Gespräch.
- Im positiven Fall Einreichung des Antrags und des aktuellen, aussagekräftigen Businessplans mit Stellungnahme/Referenz eines beratenden Experten bzw. privaten Investors. Ferner benötigen wir eine Darstellung, ob mit weiteren VC- Gebern o.ä. über die Teilnahme an der aktuellen Finanzierungsrunde gesprochen wurde und ggf. aus welchen wesentlichen Gründen dort kein ausreichender Erfolg erzielt werden konnte.
- Prüfung des aktuellen Konzepts insbesondere anhand folgender Investitionskriterien:
- Unternehmerpersönlichkeit, Management
- Innovationsgrad, Alleinstellungsmerkmale, nachhaltige Wettbewerbsvorteile und Schutzrechtssituation
- Erreichung „proof of technics“
- Markt- und Wachstumspotenzial, Vertriebskonzept
- Konzept für die Überwindung aktuell gegebener Finanzierungsvorbehalte
- Realitätsnähe und Plausibilität der Unternehmens- und Finanzplanung
- Due Diligence mit strukturierter Prüfung des Vorhabens und Einholung eines Gutachtens zur Beurteilung der technologischen Basis, des Innovationsgrades, der Erreichung des „proof of technics“ und der Marktchancen
- Interne Entscheidungsfindung über die Beteiligung
- Nach Bewilligung können wir den Beteiligungsvertrag unterzeichnen. Die Venture Capital-üblichen Vertragsinhalte werden zwischen Ihnen, dem Unternehmen, dem Seedfonds Bayern und ggf. weiteren Investoren festgelegt.
Im Anschluss kann mit der Realisierung des Projekts begonnen werden. Wir begleiten das Beteiligungsunternehmen durch kontinuierliches Monitoring und laufende Betreuung bis zum Exit.
Finanzierungskonditionen
Die Beteiligung des Seedfonds Bayern erfolgt vorrangig in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen. Nach Erwerb der Anteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist der Seedfonds Bayern mit 10% am Unternehmen beteiligt. Auf die Darlehens- und Zinsforderungen erklärt der Seedfonds Bayern im Voraus einen Rangrücktritt.
Höhe der Beteiligung: Der Seedfonds Bayern beteiligt sich in der ersten Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 500.000 Euro am Unternehmen; insgesamt sind max. 750.000 Euro möglich.
Laufzeit: Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt sieben Jahre. Die Auszahlung ist an das Erreichen von Meilensteinen geknüpft. Bei einer typisch stillen Beteiligung ist derzeit eine Laufzeit bis max. 31.12.2029 möglich.
Beteiligungsentgelt: Die Zinsen für das Nachrangdarlehen betragen 10% p. a. Eine Zinsstundung für die ersten zwei Jahre ist möglich. Die Vergütung für die stille Beteiligung umfasst ein einmaliges Beteiligungsentgelt, eine feste und eine gewinnabhängige Komponente, sowie eine zum Ende der Laufzeit fällig werdende pauschale Endvergütung.
Wandlungsrecht: Bei weiteren Finanzierungsrunden besteht für das Nachrangdarlehen bzw. – je nach Lage des Einzelfalls – die stille Beteiligung und die aufgelaufenen Zinsen/Entgelte ein Wandlungsrecht in eine offene Beteiligung zur Bewertung der jeweiligen Finanzierungsrunde.
Eigenbeitrag/Sideinvestment: Die Gründergesellschafter müssen keine persönliche Haftung übernehmen.
Als Alternative dazu kann die offene Beteiligung zur Unternehmensbewertung weiterer Eigenkapitalgeber abgeschlossen werden.
Es sind auch mit Nachrangvereinbarung versehene stille Beteiligungen möglich.