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Seedfonds Bayern extended

Der von Bayern Kapital gemanagte Seedfonds Bayern stellt jungen baye­ri­schen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men, die den „proof of technics“ erreicht haben, Be­tei­li­gungs­ka­pi­tal zur Be­wäl­ti­gung der Lücke zwischen Seed-Pha­se und Start-Up-Pha­se zur Verfügung. Für empfehlenswert halten wir die Kooperation mit einem unternehmerisch erfahrenen Experten.

Wer wird fi­nan­ziert?

Fi­nan­ziert werden können High-Tech-Un­ter­neh­men, die sich noch in der Seed-Pha­se befinden. Zur Ziel­grup­pe gehören auch junge Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men, die mit der Be­tei­li­gung des Seedfonds Bayern laut Plan insgesamt aus­rei­chend fi­nan­ziert sind.

In­halt­li­che Min­dest­an­for­de­run­gen an das Un­ter­neh­mens­kon­zept sind dabei:

  • Mo­ti­vier­tes, leis­tungs­fä­hi­ges Grün­der­team
  • „Proof of technics“ gezeigt
  • Tech­no­lo­gie mit nach­hal­ti­gen Al­lein­stel­lungs­merk­ma­len bzw. Wett­be­werbs­vor­tei­len
  • Produkt, das eine tat­säch­li­che Pro­blem­lö­sung von we­sent­li­cher Bedeutung für den Kunden darstellt
  • Wachs­tums­markt mit si­gni­fi­kan­tem Markt­vo­lu­men
  • Trag­fä­hi­ges, ska­lier­ba­res Ge­schäfts­mo­dell
  • Nach Abschluss des Projekts werden die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ein­wer­bung von weiterem Be­tei­li­gungs­ka­pi­tal erfüllt oder das Un­ter­neh­men ist mit der Be­tei­li­gung des Seedfonds Bayern laut Plan insgesamt aus­rei­chend fi­nan­ziert
  • Exitsze­na­rio vorhanden

Formale Kriterien:

  • Un­ter­neh­mens­sitz oder we­sent­li­che Be­triebs­stät­te in Bayern
  • Rechts­form einer deutschen Ka­pi­tal­ge­sell­schaft
  • Ein­bin­dung der Know-how-Trä­ger in die Ge­schäfts­füh­rung
  • Mehr als 50% der Ge­sell­schafts­an­tei­le befinden sich vor Abschluss der Finanzierung im Eigentum der Know-how-Trä­ger
  • Die Aufnahme der Ge­schäfts­tä­tig­keit liegt zum Zeitpunkt der An­trag­stel­lung  min­des­tens ein Jahr zurück; die Firma ist aber höchstens 24 Monate tätig
  • Ge­samt­fi­nan­zie­rung des Vorhabens gesichert
  • Erfüllung der EU-Kri­te­ri­en für Kleinst- und Klein- Un­ter­neh­men:
    • Un­ter­neh­men be­schäf­tigt nicht mehr als 50 Ar­beit­neh­mer
    • Jah­res­um­satz oder Jah­res­bi­lanz­sum­me höchstens 10 Mio. Euro
    • Andere Un­ter­neh­men besitzen weniger als 25 % des Ge­sell­schafts­ka­pi­tals bzw. die vor­ge­nann­ten Kriterien werden auch unter Ein­rech­nung dieser weiteren Un­ter­neh­men ein­ge­hal­ten
  • Erfüllung der EU-Kriterien für Beihilfen für Unternehmensneugründungen gem. Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014. Einschließlich der in Artikel 2 Ziffer 80 AGVO genannten Voraussetzungen oder analog Seedfonds Bayern.

Was wird fi­nan­ziert?

Fi­nan­ziert werden die Auf­wen­dun­gen, die mit dem Übergang von der Seed-Phase zur Start-Up-Pha­se eines Un­ter­neh­mens verbunden sind. Wichtig ist uns dabei, dass laut Plan nach Abschluss des Projekts die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ein­wer­bung von weiterem Be­tei­li­gungs­ka­pi­tal, ins­be­son­de­re Ven­ture Ca­pi­tal-Ge­sell­schaf­ten und Business Angels, erfüllt werden oder das Un­ter­neh­men mit der Be­tei­li­gung des Seedfonds Bayern insgesamt aus­rei­chend fi­nan­ziert ist.

Darunter fallen ins­be­son­de­re folgende Kosten und In­ves­ti­tio­nen:

  • Aufbau des Un­ter­neh­mens und seiner Struk­tu­ren
  • Auf­wen­dun­gen für die Ver­fah­rens- und Pro­dukt­ent­wick­lung inkl. dafür not­wen­di­ger Pa­tent­an­mel­dun­gen
  • Auf­wen­dun­gen, die im Zu­sam­men­hang mit einer Markt­ein­füh­rung der ent­wi­ckel­ten Produkte und Verfahren stehen
  • Auf­wen­dun­gen des unternehmerischen Experten bis zu einem fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag

Der Weg zur Fi­nan­zie­rung

  • Sie können uns Ihren Businessplan oder Ihre aussagekräftige Präsentation entweder direkt oder über Ihren beratenden Experten  bzw. die kooperierenden privaten Investoren senden. Gerne beraten wir bezüglich unserer grundsätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten auch im Vorfeld.
  • Erstes Feedback nach rund zehn Ar­beits­ta­gen; ggfs. persönliches Gespräch.
  • Im positiven Fall Ein­rei­chung des Antrags und des aktuellen, aus­sa­ge­kräf­ti­gen Busi­ness­plans mit Stel­lung­nah­me/Referenz eines beratenden Experten bzw. privaten Investors. Ferner benötigen wir eine Dar­stel­lung, ob mit weiteren VC- Gebern o.ä. über die Teilnahme an der aktuellen Fi­nan­zie­rungs­run­de ge­spro­chen wurde und ggf. aus welchen we­sent­li­chen Gründen dort kein ausreichender Erfolg erzielt werden konnte.
  • Prüfung des aktuellen Konzepts ins­be­son­de­re anhand folgender In­ves­ti­ti­ons­kri­te­ri­en:
    • Unternehmer­per­sön­lich­keit, Ma­nage­ment
    • In­no­va­ti­ons­grad, Al­lein­stel­lungs­merk­ma­le, nach­hal­ti­ge Wett­be­werbs­vor­tei­le und Schutz­rechts­si­tua­ti­on
    • Er­rei­chung „proof of technics“
    • Markt- und Wachs­tums­po­ten­zi­al, Ver­triebs­kon­zept
    • Konzept für die Über­win­dung aktuell gegebener Fi­nan­zie­rungs­vor­be­hal­te
    • Rea­li­täts­nä­he und Plau­si­bi­li­tät der Un­ter­neh­mens- und Fi­nanz­pla­nung
  • Due Diligence mit struk­tu­rier­ter Prüfung des Vorhabens und Einholung eines Gut­ach­tens zur Be­ur­tei­lung der tech­no­lo­gi­schen Basis, des In­no­va­ti­ons­gra­des, der Er­rei­chung des „proof of technics“ und der Markt­chan­cen
  • Interne Entscheidungsfindung über die Beteiligung
  • Nach Bewilligung können wir den Beteiligungsvertrag unterzeichnen. Die Venture Capital-üblichen Vertragsinhalte werden zwischen Ihnen, dem Unternehmen, dem Seedfonds Bayern und ggf. weiteren Investoren festgelegt.

Im Anschluss kann mit der Rea­li­sie­rung des Projekts begonnen werden. Wir begleiten das Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­men durch kon­ti­nu­ier­li­ches Mo­ni­to­ring und laufende Betreuung bis zum Exit.

Fi­nan­zie­rungs­kon­di­tio­nen

Die Be­tei­li­gung des Seedfonds Bayern erfolgt vorrangig in Form einer offenen Be­tei­li­gung in Kom­bi­na­ti­on mit einem Nach­rang­dar­le­hen. Nach Erwerb der Anteile im Rahmen einer Ka­pi­tal­er­hö­hung ist der Seedfonds Bayern mit 10% am Un­ter­neh­men beteiligt. Auf die Dar­le­hens- und Zins­for­de­run­gen erklärt der Seedfonds Bayern im Voraus einen Rang­rück­tritt.

Höhe der Be­tei­li­gung: Der Seedfonds Bayern beteiligt sich in der ersten Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 500.000 Euro am Un­ter­neh­men; insgesamt sind max. 750.000 Euro möglich.

Laufzeit:  Die Laufzeit der Nach­rang­dar­le­hen beträgt sieben Jahre. Die Aus­zah­lung ist an das Erreichen von Mei­len­stei­nen geknüpft. Bei einer typisch stillen Be­tei­li­gung ist derzeit eine Laufzeit bis max. 31.12.2029 möglich.

Be­tei­li­gungs­ent­gelt:   Die Zinsen für das Nach­rang­dar­le­hen betragen 10% p. a. Eine Zins­stun­dung für die ersten zwei Jahre ist möglich. Die Vergütung für die stille Be­tei­li­gung umfasst ein ein­ma­li­ges Be­tei­li­gungs­ent­gelt, eine feste und eine ge­winn­ab­hän­gi­ge Kom­po­nen­te, sowie eine zum Ende der Laufzeit fällig werdende pauschale End­ver­gü­tung.

Wand­lungs­recht:   Bei weiteren Fi­nan­zie­rungs­run­den besteht für das Nach­rang­dar­le­hen bzw. – je nach Lage des Einzelfalls – die stille Be­tei­li­gung und die auf­ge­lau­fe­nen Zinsen/Entgelte ein Wand­lungs­recht in eine offene Be­tei­li­gung zur Bewertung der je­wei­li­gen Fi­nan­zie­rungs­run­de.

Ei­gen­bei­trag/Sid­ein­vest­ment:   Die Grün­der­ge­sell­schaf­ter müssen keine per­sön­li­che Haftung über­neh­men.

Als Al­ter­na­ti­ve dazu kann die offene Be­tei­li­gung zur Un­ter­neh­mens­be­wer­tung weiterer Ei­gen­ka­pi­tal­ge­ber ab­ge­schlos­sen werden.

Es sind auch mit Nach­rang­ver­ein­ba­rung versehene stille Be­tei­li­gun­gen möglich.